Pressemitteilung vom 26.06.2021,  veröffentlicht in WAZ Mülheim

Deutlich mehr Fluglärm am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim Flughafen verweigert die Herausgabe lärmrelevanter Daten für ein Lärmgutachten 

Flughafen verweigert die Herausgabe lärmrelevanter Daten für ein Lärmgutachten 

Die Anzahl der Flugbewegungen, wovon derzeit über 60% von den Flugschulen realisiert werden hat insbesondere in den Platzrunden hat am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim im Zeitraum von 2016 bis 2020 erheblich zugenommen, Mit dem Anstieg der Flugbewegungen nahm die Lärmbelastung über weiten Teilen der Städte Mülheim und Essen zu – insbesondere im Bereich der Platzrunde. Ein großer Anteil des Fluglärms entsteht am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen, wenn die Menschen ein besonders großes Ruhebedürfnis haben. In der letzten Zeit gab es massive Bürgerbeschwerden über ständigen Fluglärm unter anderem in der Platzrunde, wobei uns mitgeteilt wurde, dass die Platzrunden nicht eingehalten werden. Viele Beschwerdeführer fragen sich ob eine ausreichende luftaufsichtliche Kontrolle stattfindet. Wir fordern, die politische Diskussion um den Verkehrslandeplatz Essen-Mülheim auf objektive Grundlagen zu stellen, hierzu ein externes Lärmgutachten zu erstellen, um die tatsächliche Lärmbelastung durch den Verkehrslandeplatz festzustellen. Bisher sieht sich die Bezirksregierung Düsseldorf nicht in der Lage, lärmrelevante Daten des Verkehrslandeplatzes herauszugeben. Die Flughafengesellschaft selbst, die FEM, verweigert die Herausgabe lärmrelevanter Daten des Datenerfassungssystems. Es hat den Anschein, dass eine objektive Lärmbeurteilung verhindert werden soll. Forderung: Wir erwarten von den im Rat vertretenen Parteien, dass ihre im Wahlkampf versprochenen Lärmminderungsmassnahmen am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim umgesetzt werden. Wir haben kein Verständnis dafür, dass technisch machbare Massnahmen zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffreduzierung zum Schutz der Bevölkerung von den Parteien nicht realisiert werden. Insbesonderer fordern wir ein objektives Lärmgutachten für eine Ermittlung der tatsächlichen Lärmbelastung und die unverzügliche Umsetzung von lärmmindernden Massnahmen für die Laufzeit des Flugbetriebes am Verkehrslandeplatz Essen/ Mülheim zum Schutz der Bevölkerung. Wir erwarten von den im Rat vertretenen Parteien, die Flughafengesellschaft anzuweisen, die Daten des Datenerfassungssystems zum Zwecke einer lärmobjektiven Lärmbegutachtung herauszugeben. 

 

 

Presseerklärung zum Tag gegen Lärm am 28 April - nicht veröffentlicht

 

Das Netzwerk gegen Fluglärm e.V. fordert einen Lärmaktionsplan zur Lärmminderung für den Flughafen Düsseldorf und den Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim. Das Netzwerk gegen Fluglärm wurde im Jahr 2000 gegründet und beschäftigt sich seither mit der Fluglärmbelastung vom Düsseldorfer und Mülheimer Flughafen sowie der daraus resultierenden gesundheitlichen Auswirkungen. Im Gegensatz zu Schienen- und vor allem Straßenverkehrslärm ist Fluglärm weniger allgegenwärtig. Er tritt vielmehr geballt in der Umgebung der Flughäfen und im Bereich deren An- und Abflugrouten auf. Dort wird die Beeinträchtigung durch Fluglärm oftmals als besonders hoch empfunden. Da man ihm nicht ausweichen kann, führt er nachweislich zu vielen unterschiedlichen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, was seit Jahren durch eine große Anzahl wissenschaftlicher Untersuchungen bewiesen wurde. Dies hat in letzter Zeit zu vielen Bürgerprotesten an vielen deutschen Flughäfen geführt. Derzeit wird Mülheim von zwei Flughäfen mit Fluglärm überzogen, das sind bis zur 90 000 Flugbewegungen vom Düsseldorfer und ca. 60 000 Flugbewegungen vom Mülheimer Flughafen. Mit dem linken Ohr hören wir also den Fluglärm von Düsseldorf und mit dem rechten Ohr den Fluglärm von Essen/Mülheim Flughafen Düsseldorf: Aus Anlass des Internationalen „Tages gegen Lärm“ hat das Netzwerk mit anderen Umrainerinitiativen daran erinnert, dass es trotz EU-Vorgaben für den Flughafen Düsseldorf im Gegensatz zu anderen Flughäfen immer noch keine Lärmaktionsplanung gibt. Seit Jahren bemühen sich die Initiativen gegen Fluglärm darum, dass Lärmaktionspläne zur Lärmminderung am Flughafen Düsseldorf aufgestellt werden. Trotz der formalen Zuständigkeit der Kommunen, kann ein solcher Plan sinnvoll nur durch das Land aufgestellt werden. Deshalb haben die Initiativen nun Umweltministerin Ursula Heinen-Esser in einem Brief aufgefordert, eine Lärmaktionsplanung in Abstimmung mit den Kommunen zu erarbeiten. Es kann nicht sein, dass der Gesundheitsschutz der Anwohner durch das Fluglärmgesetz dadurch unterlaufen wird, dass die Kommunen für sich keine Regelungsmöglichkeiten sehen und das Land seit Jahren untätig bleibt. Sollte sich daran nichts ändern, wird erwogen rechtliche Schritte zu prüfen. Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim Das Netzwerk fordert auch hier einen Lärmaktionsplan zur Lärmminderung, eine deutliche Verringerung der Fluglärmbelastung, insbesondere durch den Flugschulbetrieb der über 60 % der Flugbewegungen ausmacht. Hier fordern wir zum Schutz der Bevölkerung den Einsatz vom lärmgeminderten Fluggerät, insbesondere Elektroflugzeugen wie sie bereits an einigen Flughäfen eingesetzt werden. Im Rahmen einer Lärmminderungsplanung wird die Stadt dazu aufgefordert , ein neues Lärmgutachten zu erstellen, das die Realität, d.h. die derzeitige Belastungssituation widerspiegelt (das nicht auf vermutete Hochrechnungen und einer Verteilung auf das ganze Jahr beruht). Äquivalente Dauerschallpegel über den Jahreszeitraum belegen nur unzureichend die Fluglärmbelastung der Bevölkerung durch den Betrieb dieses Verkehrslandeplatzes. Gefordert wird die Erhebung der maximalen A-Schallpegel LAs und der gemittelten maximalen Schallpegel Lams, differenziert nach allen Werktagen, allen Samstagen und allen Sonn/Feiertagen, der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres. Des weiteren fordern wir die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinien der Europäischen Union, nach der Starts und Landungen von Flugzeugen nicht nach Sonnenuntergang, sondern bereits ab 18.00 Uhr – Beginn der Abendzeit - einzustellen sind. Die Ahndung und Verfolgung von Flugvergehen muss effektiver und strenger werden. Es kann nicht sein, dass das zuständige Regierungspräsidium so gut wie keine Möglichkeiten hat, Flugsünder dingfest zu machen. Bei dem hohen Flugaufkommen ist eine Umkehrung der Beweispflicht an den Piloten zum Schutz der Bürger unabdingbar. 

Presseerklärung des Netzwerks Mülheimer Bürger gegen Fluglärm zum Masterplanprozess vom 5.03.2021- veröffentlicht in WAZ Mülheim

Masterplanprozess, eine Chance für die Stadt Mülheim an der Ruhr 
Wir begrüßen die Fortsetzung des Masterplanprozesses und sprechen die Hoffnung aus, dass im Rahmen dieses Prozesses die Werthaftigkeit des Flugplatzareals und die darin begründeten Chancen für die Städte Essen und Mülheim objektiv herausgearbeitet werden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Stadt Mülheim in der derzeitigen Konkurrenzsituation mit anderen Städten städtebauliche Projekte benötigt um künftig wettbewerbsfähig zu bleiben. Beide Städte haben auf der Flughafenfläche die Möglichkeit, ein Wohn- und Gewerbequartier mit herausragender Strahlkraft für die gesamte Region zu schaffen, mit dem sie im Wettbewerb mit anderen Städten und Regionen bestehen können. Es sollte ein zukunftweisendes architektonisches Highlight der Region werden, das höchsten Ansprüchen genügt. Alle Planungen sind auf der Basis der vorliegenden Gutachten zu erbringen, wobei die Ausnutzung der Fläche für Wohn- und Gewerbegebiete deutlich reduziert werden muss. Leitlinien für den planerischen Wettbewerb müssen den höchsten technischen Standards und neuesten Richtlinien für den Umwelt-, Lärm- und Naturschutz folgen. Besonderer Wert ist auf Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften für den städtebaulichen Lärmschutz zu legen und eine Lärmminderungsplanung ist unbedingt erforderlich. Das Netzwerk wendet sich ausdrücklich gegen jede Art der Maximalbebauung der Fläche. Die Chance der Masterplanung darf nicht zu Gunsten von Einzelinteressen wie etwa Flugschulen aufgegeben werden. Die sorgfältige und fundierte Durchführung der Masterplanung ist für die Zukunft des Standorts Mülheim an der Ruhr von großer Bedeutung. Mit Verwunderung hat das Netzwerk die neuerlichen Bemühungen der Flughafennutzer im Rahmen der Initiative „Wir bleiben Flughafen“, die offensichtlich das Ziel verfolgt, den Masterplanprozess zu stören, zu Kenntnis genommen. Die vorgetragenen Argumente stammen offensichtlich aus der Debatte der 90er Jahre und sind nicht geeignet, den planerischen Anforderungen für eine zukünftig, sinnvolle Nutzung der Fläche zu genügen. Aus der Darstellung der Initiative sind Strukturen für zukünftige Flug-Elektromobilität nicht ansatzweise zu erkennen; was jedoch konkret feststeht, ist, dass für Elektro-Flugverkehr auf dem Flugplatz eine Start- und Landebahn nicht erforderlich ist. Nach unserer Bewertung ist bei der Masterplanung insbesondere Natur-, Umweltschutz und der Lärmschutz im Rahmen einer sinnvollen Wohnbebauung neben Hightech Gewerbe von besonderer Bedeutung. Hier besteht für Mülheim eine Chance, eine Planung mit Modellcharakter zu realisieren, die die Anforderungen an eine zukunftsfähige Stadtplanung erfüllt. Eine solche Stadtplanung ist nach unserem Dafürhalten ohne Freiflächen nicht denkbar. Bei der politischen Diskussion hat sich eindeutig herausgestellt, dass es offensichtlich keine Mehrheit für eine Maximalbebauung gibt. Aus diesem Grunde bedarf diese Nutzungsvariante im Rahmen des Masterplanprozesses keiner weiteren Vertiefung, sondern die Rahmenbedingungen des Masterplanprozesses müssten modifiziert werden. Vielmehr sind die Rahmenbedingungen des Masterplanprozesses dahingehend zu modifizieren, dass eine moderate Flächennutzung unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes umgesetzt werden kann. 

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